Wir freuen uns über jede Form der Unterstützung

Ihr Beitrag ist immer willkommen. In jedem Fall helfen Sie, kleine und große Ziele zu verwirklichen.

Mit Ihrer Spende können Sie die Arbeit der Stiftung allgemein unterstützen oder festlegen, ob sie einem der vier Stiftungszwecke zugutekommen soll. Spenden werden zeitnah und unmittelbar für die satzungsmäßig vorgesehenen Zwecke verwendet (Satzung).

Die Heinmüller-Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt. Gerne stellen wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung aus.

Spendenkonto

IBAN: DE79 5005 0201 0200 7036 50
BIC: HELADEF1822

Wenn Sie die Stiftung und ihre Ziele langfristig unterstützen wollen, können Sie mit einer Zustiftung ein besonderes Zeichen setzen. Zustiftungen erhöhen das Stiftungskapital, werden also nicht ausgegeben und bleiben für die Stiftung erhalten. Damit erhöhen Zustiftungen nachhaltig die Ertragssituation der Stiftung und dies verbessert die Möglichkeiten zur Realisierung der Stiftungszwecke. Zustiftungen zu Lebzeiten werden steuerlich besonders gefördert.

Sie können die Stiftung auch testamentarisch bedenken und damit dauerhaft zum Fortbestand und zur Weiterentwicklung der Stiftung beigetragen. Als gemeinnützige Stiftung ist die Heinmüller-Stiftung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. So können Sie sicher sein, dass das Vermögen ungeschmälert ankommt und zur Realisierung der Stiftungszwecke verwendet wird.

Sprechen Sie uns bitte an, wenn Sie planen, die Heinmüller-Stiftung in Ihrem letzten Willen zu berücksichtigen oder weitere Informationen wünschen.

Und noch ein Wort zum Schluss:
Die Stifter legen großen Wert auf eine optimale Organisation und eine effiziente Kostenstruktur in allen Belangen der Stiftung, auch über ihre eigene Lebenszeit hinaus. Der Vorstand ist dieser Zielsetzung verpflichtet. Er ist ehrenamtlich tätig. Die Stiftung unterliegt der Stiftungsaufsicht des Regierungspräsidiums Darmstadt.

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